Re:Wie hoch darf ein Wildzaun (Neuanpflanzung v. kleinen Bäumen) an einem Baugrundstück sein


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Gesendet von Hartmut Hubert am 08 April, 2016 um 18:52:50:

Antwort an: Re: Zaun an Grundstücksgrenze Niedersachsen posted by bodo hermann in gruppe türkis architekten am 07 November, 2011 um 14:27:41:

: Hallo Stefan,
: erst mal zur Klärung: laut NBauO darf genehmigungsfrei bis zu 1,5 m aufgeschüttet werden....und zur Einfriedung:
: Wenn die Nachbarn über die Höhe
: nichts vereinbaren und auch nicht in
: der jeweiligen Gegend niedrigere
: Einfriedungen überwiegen, soll nach
: dem Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz
: die Höhe in der Regel mindestens
: 1,20 m betragen.
: siehe:
: Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz (NNachbG)
: § 28 NNachbG(Gesetz) - Landesrecht Niedersachsen
: Beschaffenheit der Einfriedung(1) Haben die Eigentümer eine Vereinbarung über die Art und Beschaffenheit der Einfriedung nicht getroffen, so kann eine ortsübliche Einfriedung verlangt werden. Wenn sich für einen Teil eines Ortes keine andere Ortsübung feststellen lässt, kann ein bis zu 1,20 m hoher Zaun verlangt werden.
: (2) Die Einfriedung ist - vorbehaltlich des § 30 - auf dem eigenen Grundstück zu errichten. Seitliche Zaunpfosten sollen dem eigenen Grundstück zugekehrt sein.
: (3) Darf eine Einfriedung nach der Niedersächsischen Bauordnung in einer bestimmten Höhe an der Grenze errichtet werden, so kann nicht verlangt werden, dass die Einfriedung eine geringere Höhe einhält.
: Normalerweise steht eine Einfriedung
: unmittelbar an der Grundstücksgrenze.
: Nur dann bietet sie für beide Nachbargrundstücke
: Schutz. Damit an der
: Grenze keine zu hohen Einfriedungen
: errichtet werden, die – ähnlich wie
: Gebäude – den Nachbarn in der
: Benutzung seines Grundstücks beeinträchtigen,
: sind in der Niedersächsischen
: Bauordnung Höchstmaße festgesetzt.
: Eine undurchsichtige Einfriedung
: an der Grenze darf 1,80 m hoch sein.
: Wichtig:
: Bei mehr als 1,80 m Höhe
: ist eine Baugenehmigung
: erforderlich, bis 1,80 m geht es ohne.
: Wenn die Einfriedung mindestens ab
: 1,80 m durchsichtig ist oder wenn der
: Nachbar zugestimmt hat, sind auch
: insgesamt 2 m genehmigungsfähig.
: Wenn der Nachbar zugestimmt hat und
: das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird,
: kann die Bauaufsichtsbehörde
: ausnahms weise auch Einfriedungen bis
: zu 3 m an der Grenze zulassen.
: Wichtig:
: Bei mehr als 1,80 m Höhe
: ist eine Baugenehmigung
: erforderlich, bis 1,80 m geht es
: ohne!





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