Re: Problem Gekauftes Grundstück


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Gesendet von Dirk Baumeister am 19 Mai, 2016 um 21:28:21:

Antwort an: Problem Gekauftes Grundstück posted by Andre K am 19 Mai, 2016 um 10:35:15:

Was steht denn im Kaufvertrag?

Die Auffüllungen können auch legalen Ursprungs sein. Eine fundierte Aussage im Forum ziemlich unmöglich.

Soweit es sich um Auffüllungen über dem tragfähigen Boden handelt sind 1,20 m keine erschreckende Dimension. Bei einer Unterkellerung liegt man ohnehin tiefer und bei einer frostfreien Gründung muss man üblicherweise ohnehin bis auf 0,80 - 1,00 m unter Gelände. Da wirken sich die 20 cm mehr finanziell nur marginal aus.

: Guten Tag @all.

: Wir haben von der Gemeinde ein Grundstück gekauft. Jetzt hat das Bodengutachten ergeben das über die Jahre ca. 1,20m Erde etc. auf die Ursprüngliche Grundstückhöhes von irgendwelchen Leuten aufgeschüttet worden ist. Dieses muss nun abgetragen werden. Meine Frage wäre ob man die Gemeinde nachträglich an die Kosten beteiligen kann? Diese hätte doch über die Jahre auf das Grundstück aufpassen müssen, das dort Leute nicht einfach irgendwelche Erde/Lehm etc. dort entsorgen.





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