Re: Grundstück gekauft - Steine durch Nachbarn auf unserer Grundstücksseite betoniert


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Gesendet von oberh am 30 Mai, 2016 um 17:09:20:

Antwort an: Grundstück gekauft - Steine durch Nachbarn auf unserer Grundstücksseite betoniert posted by Irina am 27 Mai, 2016 um 22:31:50:

Hi!

Zunächst einmal muss sichergestellt sein, wo die Flurstücksgrenze tatsächlich verläuft.
Abmarkungen richten sich nicht nach Einfriedungen und umgekehrt.
Weiterhin können Abmarkungen auch "indirekte" Vermarkungen sein.
Stimmte der örtliche Grenzverlauf mit dem Katasternachweis überein?

Sollte dies klar sein, dann kommen wir zum nächsten Punkt:
Dein Nachbar darf keine baulichen Maßnahmen auf Deinem Grundstück vornehmen.
Ein klassisches Beispiel wäre ein Kantstein, dessen Kante gleichzeitig Grenzverlauf ist.
Oberirdisch scheint alles in Ordnung, doch wenn wir in die Tiefe gehen, dann befindet sich die Rückenstütze auf Deinem Grundstück.
Dies ist nicht erlaubt.

Selber Hand anlegen ist immer schlecht aus diversen Gründen.
Fordert ihn schriftlich mit Fristsetzung auf einen Rückbau zu betreiben.

Was ich hier geschrieben habe, hört sich einfach an - ist es aber nicht.
Zur Not daher einen Fachanwalt befragen.

LG
Olaf




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