Re: Abschaffung der Spielstraße


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Hans am 27 Mai, 2005 um 08:14:04:

Antwort auf: Abschaffung der Spielstraße von Peteman am 26 Mai, 2005 um 20:53:10:

Es liegt im Ermessen der Gemeinde eine Straße umzuwidmen. Es muss allerdings eine ordentliche Abwägung aller Belange stattfinden. Was könnten Sie denn an Fakten vortragen, die gegen eine Umwidmung sprechen? Kindergärten, Schulen oder Kinderspielplatz oder Kinderreichtum oder gar mangelnde Spielflächen. Um Argumente zu finden müsste man nachschauen, ob der eigentliche Grund für eine Spielstraße tatsächlich weggefallen ist.

: Hallo

: Hat man einen gesetzlichen Anspruch auf eine Begründung
: z.B. nach BauGB 3 (2) von der Gemeinde zu verlangen, warum ein Beschluss gefasst wird, mit der B-plan Änderung einen Verkehrsberuhigten Bereich entfernen zu lassen. Auslegung ist erfolgt - Bedenken wird an gemeldet - einer von der Gemeindevertretung wohnt in dieser Straße -- er hat mit Enthaltung gestimmt - aber jeder weiß das er nur persönliche Gründe für die Abschaffung hat.

: Wie kann der Bürder sich in solchem Fall wehren ????

: Peter





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]