Re: Bauvorabfrage Hinterlandbebauung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Dirk Baumeister am 01 Juni, 2016 um 21:57:07:

Antwort an: Bauvorabfrage Hinterlandbebauung posted by Klaus Janowitz am 01 Juni, 2016 um 14:36:57:

Ja natürlich. Eine Genehmigung ist nur dann zu erteilen, wenn es gar KEINEN Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften gibt (mitwirkungspflichtiger bedingter Verwaltungsakt). Sobald es nur einen einzigen Verstoß gibt, der nicht geheilt oder kompensiert werden kann, gibt es keinen Anspruch mehr auf Genehmigung. Gibt es keinen Verstoß MUSS genehmigt werden.

: Hallo,

: es gibt ein grosses Grundstück (ca.1000qm), das geteilt werden soll- für den hinteren,unbebauten Teil soll eine Bauvoranfrage gestellt werden.
: Für einen Teil dieses Stücks war einmal ein Bebauungsverbot im Grundbuch eingetragen - diese wurde aber vor ca.10 Jahren gelöscht.
: Es würde sich um eine Hinterlandbebauung nach §34 handeln,eine Zufahrt ist gesichert. Dass sich ein Bau in die Umgebung einfügen soll, ist klar. Kann eine Vorabfrage allein auf Grund § 34 abgelehnt werden?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]