Re: Nachbargrundstückgrenze


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Gesendet von Dirk Baumeister am 07 Juni, 2016 um 08:14:28:

Antwort an: Nachbargrundstückgrenze posted by Dina am 06 Juni, 2016 um 17:44:29:

Die Frage läuft darauf hinaus, ob der Nachbar das Recht hat, sein Grundstück auch tatsächlich zu nutzen oder ob er einen Überbau und die dadurch eingeschränkte Nutzung seines Grundstücks auf ewig dulden muss.

§ 912 ff BGB bildet den rechtlichen Rahmen für den Überbau. Wie damit im konkreten Fall umgegangen werden kann und muss, kann auch nur am konkreten Fall geklärt werden.

: Im 2012 haben wir ein Haus gekauft. Im Jahre 1962 wurde Haus mit Garage an der Grenze eines benachbarten Grundstück gebaut. Das Dach der Garage ist überbaut die Nachbargrundstückgrenze in dem Luftraum auf 9 - 11 cm.
: Heutige Nachbar ( 2013 Haus gekauft ) will an der unserer Garagewand einen Carport und Abstellraum ohne Schutzwand bauen und fordert von uns den Übergang des Daches zu entfernen.
: Gibt es eine Verjährungsfrist für diesen Fall ?
: Hat der Nachbar Recht ohne meine Zustimmung an meine Garage direkt den Carport bauen?
: Abstand zwischen unsere Garage und seinem Haus ist 3,65 m.





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