Grenzbebauung


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Abgeschickt von Joachim H. am 27 Mai, 2005 um 09:05:07


Hallo,
wenn eine Garage in NRW auf einer Länge von 9m entlang der Nachbarschaftsgrenze gebaut wird, ist es dem Nachbarn gestattet z. B.
1. rostige Regale gegen die Garagenwand zu lehnen und darauf Blumentöpfe zu stellen, so daß die frisch gestrichene Garagenwand nach einer Zeit erheblich verschmutzt,
2. welche Abstände muß der Nachbar bei der Bepflanzung zur Garagenwand einhalten??
Gruß Joachim




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