Abgeschickt von Joachim H. am 27 Mai, 2005 um 09:14:32
Hallo,
ist es nach dem Nachbarschaftsrecht in NRW erlaubt, an einem entlang der Grundstücksgrenze gesetzten Lamellenzaun Rankengewächse ( z.B. Efeu ) zu pflanzen,sodaß der andere Nachbar 1-2 mal im Jahr die in sein Grundstück hineinwachsenden Triebe beseitigen muß?
Wenn Nein, woraus läßt sich das ableiten?
Gruß Joachim