Re: Wegerecht


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Abgeschickt von Chorma am 27 Mai, 2005 um 15:59:40

Antwort auf: Wegerecht von Gisela Lenkeit am 27 Mai, 2005 um 14:40:37:

Hallo Frau Lenkeit,

es kommt darauf an, was Sie bei der Bestellung des Wegerechts mit dem Nachbarn vereinbart haben. Grundsätzlich gibt das Wegerecht nur das Recht, das Grundstück in bestimmten Beziehungen zu nutzen, also zum Begehen und zum Befahren. Wenn dies gewährleistet ist, gibt es m.E. keinen Grund, Ihnen das Abstellen Ihres Fahrzeugs zu untersagen. Schließlich dürfen Sie den Weg ja auch benutzen.



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