Re: Baugenehmigung nach dem letzten bebauten Grundstück


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Gesendet von Dirk Baumeister am 12 August, 2016 um 17:00:53:

Antwort an: Re: Baugenehmigung nach dem letzten bebauten Grundstück posted by Nils am 12 August, 2016 um 13:38:13:

Wenn es Außenbereich ist, kann es nach § 35 Abs. 2 auch als nicht privilegiertes Vorhaben trotzdem zulässig sein.

Bei Zweifeln kann man eine verbindliche, und dann auch gerichtlich überprüfbare, Aussage über eine Bauvoranfrage erreichen.


: Danke für die Antwort, ich hatte mir erhofft das es vielleicht Möglichkeiten gibt die mir noch nicht begegnet sind. Im Internet habe ich diverse Quellen durchleuchtet und konnte nichts passendes finden.

: Das Amt gibt mir nach einem Blick auf die Karte, die Auskunft: "Grundstück nach dem letzten bebauten Grundstück = Außenbereich".

: Anschließend habe ich versucht mich unabhängig zu informieren, um eine Diskussion überhaupt zu ermöglichen.

: Anscheinend muss ich mich hier auf das Amt verlassen.





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