Re: Zuständigkeit


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Gesendet von Dirk Baumeister am 23 August, 2016 um 21:39:32:

Antwort an: Zuständigkeit posted by Burghard Kellermann am 22 August, 2016 um 16:44:05:

Es kann eigentlich keine getrennten Eigentumsverhältnisse geben wenn beides auf einem Grundstück steht. Es kann sich eventuell um Sondereigentumseinheiten handeln und dann müssten die Verantwortlichkeiten in der Teilungserklärung behandelt sein. Da es sich um tragende, statisch relevante Bauteile handelt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es als Gemeinschaftseigentum zu betrachten ist.

: es gibt bei uns in der Nähe einen unterirdischen Bunker auf dem Garagen gebaut wurden. Jetzt hatten wir eine Diskussion, wem das Dach des Bunkers gehört, da das Dach ja auch gleichzeitig die Bodenplatte der Garage ist, dem Eigentümer des Bunkers, den Garageneigentümern oder 50:50?




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