Re: katasterraub und hauszerstörung, urkundenfälschung


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Gesendet von Friedrich H. Wernz am 31 August, 2016 um 12:29:27:

Antwort an: katasterraub und hauszerstörung, urkundenfälschung posted by dirk johanns am 06 Juli, 2005 um 16:02:22:

: Ein Fachwerkhaus ist im 19. Jhrd. an der standsicheren Bundwand geteilt worden.1891 wurde das Grundbuch angelegt. 1895 wurde entgegen der gültigen Bauordnung die Bundwand herausgerissen und eine nichttragende 12 cm Bimswand einen Meter

neue Mitteilung v. 31.08.2016

Nach BGB
und
Grundbuch-Ordnung Demharter 28. Auflage
Bestandsangaben im Grundbuch des öffentlichen Glauben auf die B 2/26
Bestandsverzeichnis 2 19 ;B,und öffentlicher Glaube des GB 2/26
Ende


daneben errichtet.Die Eigenschaft, dass jedes Haus für sich Standfestigkeit haben muß,wurde dabei vernichtet - ebenso die Brandschutzwand - jedes einzelne Haus lehnt sich nun an das andere an. Ergänzend wurde der Katasternachweis dieser geänderten Grenzlinie im Haus angepasst - ohne Vermessung und ohne Mitteilung an ds Grundbuchamt - somit willkürlich manipuliert.Gibt es da Bestandsschutz?





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