Re: Auslegung der : Baubeschreibung: Rechtfertigt eine Änderung des Grundrisses eine Änderung der Ausstattung ?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Chorma am 27 Mai, 2005 um 16:40:29:

Antwort auf: Auslegung der : Baubeschreibung: Rechtfertigt eine Änderung des Grundrisses eine Änderung der Ausstattung ? von Alexander am 16 Mai, 2005 um 19:58:02:

Wie Sie zurecht bemerken, ist dies eine Auslegungsfrage, die man mit entsprechenden Argumenten so oder so beantworten kann. Wenn die Steckdosen nicht an der weggelassenen Wand vorgesehen waren, spricht dies dafür, dass sie noch anzubringen sind.

Allerdings ist Ihr Vertragspartner nicht der Elektriker, sondern der Bauträger. Ich würde daher mit dem Bauträger sprechen, was dieser mit dem Elektriker vereinbart hat.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]