Re: Baumängel, aber kein Schaden. Melden?


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Abgeschickt von Chorma am 27 Mai, 2005 um 16:44:46

Antwort auf: Baumängel, aber kein Schaden. Melden? von thomas am 15 Mai, 2005 um 23:18:03:

Eindeutige Antwort: Ja. Die Nichteinhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik stellt als solche bereits ein Mangel dar, dessen Beseitigung verlangt werden kann. Wenn der Schaden eintritt, nachdem die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist, können Sie keine Ansprüche mehr geltend machen.





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