Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 24 - 28 BauGB


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Abgeschickt von Volker.T am 27 Mai, 2005 um 22:06:24

Hallo,
ich hoffe dieses Forum kann mir weiterhelfen. Es geht um folgenden Sachverhalt.
Neben meinem Grundstück soll ein Neubau erschlossen werden. Z.Zt. gibt es nur einen Flächennutzungsplan, ein Bebauungsplan ist von der Gemeinde noch nicht festgelegt.
Als bekannt wurde, dass in der Nähe zu meinem Grundstück ein Neubaugebiet erschlossen werden soll, habe ich eine Teilfläche „Grünfläche“ in der direkten Verlängerung kaufen wollen. Ich habe mich mit dem Eigentümer geeinigt und wir haben beim Notar einen Kaufvertrag unterzeichnet.

Dieser Kaufvertrag wurde der Gemeinde zugesandt und nach 1 Monat 3 Wochen wurde von der Gemeinde das Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Ziffer 5 BauGB geltend gemacht.

Der genaue Wortlaut:
... auf die im vorgenannten Grundstückskaufvertrag angegebene unvermessene Teilfläche des Grundstücks in ......(Grünland mit einer ungefähren Größe von 1085 m²) wird Seitens der Gemeinde ... gem. § 28 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 24 Abs. 1 Ziffer 5 Baugesetzbuch das Vorkaufsrecht zum Verkehrswert geltend gemacht. Bei dem Grundstück handelt es sich um eine unbebaute Fläche im Außenbereich, die nach Flächennutzungsplan eine Nutzung als Wohnbaufläche dargestellt ist. Zur Realisierung des bereits in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes .... ist die Ausübung des Vorkaufrechtes für die Grundstücksfläche zum Wohl der Allgemeinheit gerechtfertigt.

Als wir dieses Schreiben erhalten haben, haben sowohl der Verkäufer als auch wir Widerspruch gegen diese Vorkaufsrecht schriftlich eingelegt.

So nun zu meinen Fragen:

1) Kann die Gemeinde überhaupt ein Vorkaufsrecht geltend machen wennnur ein Flächennutzungsplan und noch kein Bebauungsplan vorliegt?
2) Was ist eine Aussenfläche nach § 24 Abs. 1 Ziffer 5 BauGB?
3) Wie geht es weiter nach meinem Widerspruch? Gibt es hier irgendwelche Fristen die ich beachten muß?

Anmerkung:
Die Fläche um die es geht, ist von 3 Seiten durch bebaute Grundstücke eingeschlossen. Eine Seite davon von meinem Grundstück. Nur die vierte Seite ist offen und nicht eingegrenzt. Hier grenzt ein Feld an. Sollte ein Ortlageplan helfen kann ich diesen zur Verfügung stellen.
Falls ja, wir kann ich diesen ins Netz stellen.

Bitte helft mir. Ich bin wirklich ratlos und weiß nicht mehr weiter.

Danke für jede Unterstützung

Gruß

Volker





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