Re: Windfang in der Gastronomie


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Gesendet von Dirk Baumeister am 27 September, 2016 um 12:42:46:

Antwort an: Windfang in der Gastronomie posted by Egin am 27 September, 2016 um 12:18:29:

Fragen Sie doch bei der Behörde, die die Forderung stellt, nach der "Rechtsgrundlage". Eigentlich sollte die Rechtsgrundlage direkt mit der Forderung benannt werden.

... und bei Varianten, verhandeln Sie am besten mit denjenigen, die die Forderung aufgestellt haben.

: Guten Tag,

: wir sind dabei eine Schankwirtschaft zu eröffnen und haben bereits vom Bauamt für den Umbau eine Genehmigung erhalten.

: Nun schreiben diese vor, dass wir einen Windfang benötigen. Ist das tatsächlich Pflicht?

: Wenn ja, besteht die Möglichkeit anstatt eines Windfanges einen Gastronomievorhang (aus Platzgründen) zu verwenden? Würde dies aus seitens des Bauamtes den Windfang damit ersetzen?

: Ich freue mich auf Ihre Rückmeldungen.





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