Re: Baungenehmigung Mobilheim auf Campingplatz?


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Gesendet von Tschorn am 28 September, 2016 um 07:10:15:

Antwort an: Re: Baungenehmigung Mobilheim auf Campingplatz? posted by K.D. am 25 Februar, 2008 um 14:31:45:

Hallo, wichtig ist was im Bebauungsplan steht, sind "mobile Unterkünfte" zulässig da kann man in Baden-Württemberg Mobilheime aufstellen.
Gemäß den Regierungspräsidien von Baden Württemberg sind mobile Unterkünfte eindeutig definiert:
Was sind mobile Unterkünfte?
„Mobile Unterkünfte“ (§ 246 Abs. 12 BauGB) sind insbesondere Wohncontainer, Zelte und Leichtbauhallen. Es muss sich also um Unterkünfte handeln, die nicht auf die normale Lebensdauer von (Wohn-)Gebäuden angelegt und leicht rückbaubar sind, so dass sie an anderer Stelle verhältnismäßig einfach wieder aufgebaut werden können. Hierunter fallen sämtliche Modulbauweisen (Raumzellen), und zwar auch solche aus Holz.

Sicherlich gibt es auch Gemeinden wo auch dies nicht einsehen wollen, aber Landesbauverordnung sieht dies vor.

Gruß Achim




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