Re: Erschließung über Wegerecht


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Gesendet von Planer am 06 Oktober, 2016 um 10:42:10:

Antwort an: Erschließung über Wegerecht posted by StephanH. am 03 September, 2015 um 16:31:24:

Hallo,

genau das Thema habe ich z. Zt. auch. Das Wegerecht beinhaltet nicht automatisch eine Erschließung. Eine Erschließung ist eine völlig andere Sache und muß in der Bewilligungsurkunde wenigstens schlagwortartig erfaßt sein.

Es kann nämlich z. B. sein, daß ein Wegerecht in 3 m Breite eingetragen ist. Beschreibt das Wegerecht aber Kurven, dann sind bei einer 90 Grad - Kurve 5 m Breite 11m vor und hinter der Kurve für eine Feuerwehrzufahrt erforderlich, das Wegerecht reicht also nicht aus. Dazu muß das Hinterliegergrundstück allerdings mind. 50 m von der Strasse entfernt sein.

Wenn die Erschließung nicht erfaßt ist und sich aus der Bewilligungsurkunde für den unbefangenen Betrachter nicht ergibt, ist sie nicht gesichert.

Tatsächlich aber würde das Bauamt ja eine Baulast zur gesicherten Erschließung eintragen lassen wollen. Dazu wird man als Eigentümer befragt und kann dem wiedersprechen.


: Hallo zusammen,

: Ich hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann.

: Es geht um ein bebautes Grundstück was laut Grundbuch ein eingetragenes Wegerecht fur das dahinter liegende grundstück besitzt. Das Grundstück ist nur über dieses Wegerecht erreichbar, zurzeit läuft laut Aussage des Eigentümers eine Bauvoranfrage.
: Nun der wichtige Punkt: Muss der Eigentümer des vorderen Grundstücks einer Erschließung des hinteren Grundstücks über sich ergehen lassen, oder kann er dieser widersprechen?

: Vielen Dank im Voraus





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