Verfahrensfreier Carport/Garage, wenn Abstand <30 zum Wald?


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Gesendet von EFH-am-Waldrand am 27 Oktober, 2016 um 22:04:10:

Darf ein Carport/Garage (verfahrensfrei, da <30m2 Innenbereich) errichtet werden, wenn der Abstand von 30 zum Wald unterschritten wird?
Hinweis: Zwischen Bauplatz und Wald ist eine öffentliche Straße im Wohngebiet.

LBO §4 besagt sagt kein Gebäude innerhalb 30m Zone zum Wald
LBO §Anhang besagt Garagen sind genehmigungsfrei

Wie sieht es haftungsrechtlich aus, wenn ein Baum auf den Carport fällt?


Details:

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§4 Abs. 3 der LBO Baden-Württemberg (1. März 2015)

(3) Bauliche Anlagen mit Feuerstätten müssen von Wäldern, Mooren und Heiden mindestens 30 m entfernt sein; die gleiche Entfernung ist mit Gebäuden von Wäldern sowie mit Wäldern von Gebäuden einzuhalten.[..]

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§ 50 Verfahrensfreie Vorhaben

(1) Die Errichtung der Anlagen und Einrichtungen, die im Anhang aufgeführt sind, ist verfahrensfrei.

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Anhang (zu § 50 Abs. 1)

Verfahrensfreie Vorhaben
1. Gebäude und Gebäudeteile
a)..
b) Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 30 m²..



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