Re: Notentwässerung auf öffentlichen Grund bzw. über Baugrenze?


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Gesendet von Bolanger am 28 Oktober, 2016 um 13:17:01:

Antwort an: Re: Notentwässerung auf öffentlichen Grund bzw. über Baugrenze? posted by Bauassessor am 13 Oktober, 2016 um 13:35:03:

Hallo,

es wäre wohl zu klären, was eine Notentwässerung ist. Da gibt es bestimmt ausreichend Referenzen, welche Wassermenge darunter zu verstehen ist. Die normale Entwässerung muss dann ausreichen die normalen Niederschläge ohne ein Überleiten abzuführen.

Ferner wird auf fast jedem Grundstück eine Notentwässerung über Baugrenzen hinweg realisiert. Sickerpflaster hat nur eine begrenzte Wasseraufnahme, die für normale Niederschläge ausreicht. Wenn mehr Regen fällt, dann läuft auch dieser dem Gefälle folgend über das Sicherpflaster auf öffentlichen Grund oder sonst wo hin.

Gruß,

Bolanger


: Hallo,

: es ist - meiner Einschätzung nach - eine Frage, ob Gefahr in Verzug ist oder nicht. Wenn ja, dann wird das gemacht, um größeren Schaden zu vermeiden. Wenn nicht, dann nicht. Wer das aber letztlich beurteilt, weiß ich auch nicht.


: : In der Uni haben wir folgende Frage seit Wochen - Darf die Notentwässerung eines in München stehenden öffentlichen Gebäudes auf öffentliche Gehwege/Flächen erfolgen, das Gebäude wird bis auf die Baugrenzen gebaut..

: : Eine rechtliche Grundlage konnte niemand liefern, nur die Aussagen mancher Haustechniker das eine Notentwässerung von öffentlichen Gebäuden auf Flächen ausserhalb des eigenen Grundstückes wohl geduldet wird, da ja nur für den Jahrhundertregen vorgesorgt wird.. kann hier wer weiterhelfen?




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