Abgeschickt von Stefan Witzmann am 28 Mai, 2005 um 18:44:46
Zwei Grundstücke grenzen aneinander. Grundstück 1 liegt im Hang oben, Grundstück 2 unten. Beide Grundstücke treffen mit dem Garten aufeinander. Die Anhäufung von Erde reicht nun ca 30 cm in den Zaun des Nachbarn. Ist die erlaubt oder muß Grundstück 1 entsprechend abgeböscht werden um auf das Niveau von Grundstück 2 zu kommen.