Fußbodenheizung reparieren oder erneuern?


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Gesendet von naturalwalking am 12 November, 2016 um 10:27:48:

Wir nehmen mal an, Herr Meyer erwirbt eine mit Fußbodenheizung ausgestattete gewerbliche Immobilie in München, die er dann beispielsweise als Büro nutzen würde. Wir wollen es nicht hoffen, aber es kann ja passieren, dass sein Büro durch einen Brand zerstört wird. Es müsste dann u.U. auch der Estrich entfernt werden, da das Löschwasser vermutlich in der Lage ist, viele Russpartikel unter den Estrich zu spülen und so den Raum dort zu kontaminieren. Beim Entfernen des Estrichs kann die Fußbodenheizung leicht beschädigt werden. Denkbar ist sogar, dass die Beschädigung der Heizungsleitungen an mehreren Stellen passiert. Dürfte die sanierende Firma in dieser zu dem Zeitpunkt nicht bewohnten Einheit die Heizungsschlaufen einfach nur reparieren oder müssten die Schlaufen des betroffenen Heizkreislaufs komplett neu ersetzt werden? Herrn Meyer ist nämlich zu Ohren gekommen, dass eine Reparatur der Heizungsleitungen der FBH nur in bewohnten Räumen zulässig wäre. In Räumen dagegen, die saniert werden und nicht bewohnt sind ein solches Vorgehen nicht zulässig wäre. Gibt es dazu eine Bauverordnung? Wenn ja, wo findet man sie? Welches Amt könnte hier ev. weiter helfen?



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