Re: Besdtandsschutz Baurecht keine Dokumente


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Gesendet von Dirk Baumeister am 23 November, 2016 um 21:26:06:

Antwort an: Besdtandsschutz Baurecht keine Dokumente posted by Fraenky am 21 November, 2016 um 18:15:52:

Zunächst bin ich überrascht, dass B von A etwas fordern könnte. Ist B doch bei einer Grenzbebauung gefordert eine fensterlose Gebäudeabschlußwand herzustellen, sodaß der Brandschutz vom Grundsatz auch bei Beibehaltung des Fensters gewährleistet wäre.

Interessanter finde ich die Frage, ob B überhaupt an die Grenze bauen darf denn A steht ja nunmal nicht an der Grenze. Zwar nicht mit dem (heute) erforderlichen Abstand aber eindeutig nicht an der Grenze.

Ist Grenzbebauung (planungsrechtlich) zulässig, könnte A von B wohl nicht die Einhaltung eines Grenzabstandes verlangen und müsste die starke Verschattung und Beeinträchtigung der Belüftung hinnehmen. Insbesondere wenn der dahinter liegende Raum entweder nicht zwingend Belichtung benötigt oder anderweitig ausreichend belichtet werden kann.

: Mal angenommen Eigentümer A bewohnt ein 150 Jahre altes Haus in NRW, und es gibt leider keine Genehmigungen und Dokumente mehr, auch beim Bauamt nicht. Das kleine Haus ist 5 x 9 Meter groß, das Grundtsück 5 x 10, also am Ende des Hauses ist ein Fenster, und somit noch 1 Meter Platz zur Nachbargrenze. Genau an dieser Grenze möchte Nachbar B nun in 2016 bauen und verlangt die Beseitigung des Fensters wegen Brandschutz. Kann Eigentümer A sich auf Bestandsschutz berufen? Welche Möglichkeiten hat Eigentümer A?

: LG
: Fraenky





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