Re: Lagerraum wird als Wohnung genutzt


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Abgeschickt von K.D. am 30 Mai, 2005 um 07:05:20

Antwort auf: Lagerraum wird als Wohnung genutzt von Bärchen am 24 Mai, 2005 um 16:26:46:

So eine Nutzungsänderung ist in den meisten Bundesländern baugenehmigungspflichtig.
Sie könnten zur zuständigen Baubehörde gehen und einen Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten stellen und bei dieser Gelegenheit gleich ansprechen, das sie gegen die Fenster sind (wenn ich das richtig verstanden habe). Eigentlich müßte nach den Vorschriften über Brandwände nämlich die Grenzwand (oder bis zu einem Abstand von 2,50 m) eine Brandwand, also feuerbeständig und ohne Öffnungen, sein. Die Baubehörde prüft im Verfahren, ob eventuell Bestandschutz besteht bzw. ob die Fenster geschlossen werden müssen.




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