Haftung Bauleiter bzw. Bauherr


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Gesendet von Alex am 26 Januar, 2017 um 17:14:29:

Hallo,
wir haben gerade bei unserem Neubau ein Problem mit einer Firma (Innenputz). Nach Ausführung der Arbeit bekam der Bauleiter eine sehr übertrieben hohe Rechnung (ca. 70% über der ursprünglich vereinbarten Summe) , mit zahlreichen Mehrleistungen, die vorher weder mit Bauleiter, noch mit Bauherr abgesprochen waren. Der Bauleiter hat in Absprache mit mir (Bauherr) eine Rechnungskorrektur durchgeführt (noch ca. 20% über den ursprünglich vereinbarten Kosten). Die Innenputz-Firma will das so nicht akzeptieren. Ich habe jetzt die Befürchtung, dass sie ggf. rechtliche Schritte einleiten werden. Mich würde interessieren, inwieweit ich in erster Linie selbst haftbar bin, also für die Anwalts-und Gerichtskosten aufkommen müsste oder ob das in erster Linie der Bauleiter haftbar ist?
Es wurde ein Auftragsschrieben (KEV 240) unterschrieben.


Danke im Voraus.





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