Re: Wärmedämmung im Altbau


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Abgeschickt von Dousi am 30 Mai, 2005 um 17:47:03:

Antwort auf: Wärmedämmung altbau von Martin Havranek am 29 Mai, 2005 um 02:45:11:

Die Energieeinsparverordnung - im Langtitel: "Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden" ist in diesem Fall ein lesenwertes Regelwerk. Sie fasste zwei bestehende Verordnungen, die sich mit dem Wärmebedarf und der Wärmeerzeugung bei Gebäuden beschäftigen (Wärmeschutzverordnung, Heizungsanlagen-Verordnung), zu einer Verordnung zusammen und entwickelte sie weiter. Mit der Zusammenfassung werden künftig intelligentere Lösungen zur Reduzierung des Energiebedarfs von Gebäuden möglich. Die Zusammenfassung beider Materien ist auch ein Beitrag zur Rechtsvereinfachung in Deutschland. das man bei falscher Dämmung von Altbauten schnell Schimmelprobleme bekommt steht da leider nicht mit drin! Die Verordnung ist am 1.Februar 2002 in Kraft getreten und Ende 2004 nochmals überarbeitet worden:


http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/enev/gesamt.pdf


: ich möchte mir ein dachgeschoss in einem haus aus dem jahre 1927 kaufen und diesen komplett neu ausbauen. jetzt habe ich gehört das es eine neue wärmedämm-verordung geben soll. meine frage jetzt: muss ich das haus aus dem jahre 1927 jetzt mit isolieren oder betrifft mich die verordung nicht? hat jemand damit schon erfahrung? tritt die verordnug rückwirkend ein oder betrifft das häuser die erst noch gebaut werden. wo kann ich mich denn noch darüber informieren?
: vielen dank




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