Re: Wegerecht Grunddienstbarkeit


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Abgeschickt von D.S. am 30 Mai, 2005 um 18:04:22:

Antwort auf: Re: Wegerecht von Chorma am 27 Mai, 2005 um 15:59:40:

Das Parken darf allerdings nicht dazu führen, dass Feuerwehrfahrzeuge und Rettungswagen nicht mehr durchkommen, wenn dies der einzige Weg ist.
Wurde keine Breite festgelegt oder sonst etwas ähnliches vereinbart? Haben Sie keinen Ausgleich in Geld erhalten mit genauen Vereinbarungen?
BGB § 1027 Beeinträchtigung der Grunddienstbarkeit
Wird eine Grunddienstbarkeit beeinträchtigt, so stehen dem Berechtigten die in § 1004 BGB bestimmten Rechte zu.

: Hallo Frau Lenkeit,

: es kommt darauf an, was Sie bei der Bestellung des Wegerechts mit dem Nachbarn vereinbart haben. Grundsätzlich gibt das Wegerecht nur das Recht, das Grundstück in bestimmten Beziehungen zu nutzen, also zum Begehen und zum Befahren. Wenn dies gewährleistet ist, gibt es m.E. keinen Grund, Ihnen das Abstellen Ihres Fahrzeugs zu untersagen. Schließlich dürfen Sie den Weg ja auch benutzen.





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