Gravierender Baumangel (Fliesenarbeiten)


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Abgeschickt von Franz Hoffmann am 30 Mai, 2005 um 18:15:57

Hallo Zusammen,
ich hätte da eine Frage nach der rechtlichen Grundlage für folgenden Fall. Eine Fliesenverlegefirma hat im Herbst 1994 in einem 16-Familienhaus sämtliche Fliesarbeiten ausgeführt. in der Haushälfte "B" waren es die eigenen Mitarbeiter, in Haus "A" ca. 14 Tage danach waren es englische Leiharbeiter. Im Juli 2000 waren im Haus "A" erstmalig einige Fliesenreihen lose, und mussten neu verlegt werden. Solche Schäden traten nun mehrfach in den Wohnungen "Block A" auf, niemals in Block "B". Jetzt muss ein ganzes Bad neu gefliest werden Kosten ca. 2500€, und nun ist mir entgültig der Kragen geplatzt. Lt. Gutachten wurde nun festgestellt, dass vergessen wurde eine Grundierung auf den Gipsputz aufzutragen. Kann ich nun wegen gravierender Mängel auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist den Fliesneleger haftbar machen? Ich bitte um rege Meldungen.

Danke F-J Hoffmann



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