Re: Rangigkeit von Gesetzen, Definition von Begriffen


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Gesendet von Gunnar L. am 02 März, 2017 um 22:30:29:

Antwort an: Re: Rangigkeit von Gesetzen, Definition von Begriffen posted by Dirk Baumeister am 02 März, 2017 um 10:55:28:

Ok, dann konkreter:
In der Landesbauordnung von SH, bzw. in der Musterbauordnung wird unter §2 Begriffe, Punkt 7, der Begriff "Geschoss" definiert.
Unter Anderem steht dort: "...Hohlräume zwischen der obersten Decke und der Bedachung, in denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind, sind keine Geschosse."

In der zugehörigen Feuerungsverordnung wird der Begriff verwendet, jedoch nicht gesondert definiert.

Die Frage ist jetzt, gilt die Definition aus der LBO auch für die FeuVO oder nicht?

: Die Frage ist zu unkonkret ...

:
: : Ich habe folgende Frage:
: : Wie verhält es sich, wenn ein übergeordnetes Gesetz einen Begriff klar definiert, ein weiteres Gesetz, dass sich auf das Erstgenannte stützt, diesen Begriff verwendet ohne ihn im § "Begriffe" neu zu definieren oder ihn dort überhaupt nicht nennt?
: : Danke und Gruß





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