Re: Nutzungsänderung Stall nicht genehmigt


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Gesendet von Bauassessor am 03 April, 2017 um 11:28:59:

Antwort an: Nutzungsänderung Stall nicht genehmigt posted by Markus am 02 April, 2017 um 09:08:28:

Hallo,

es klingt so, als handelt es sich hier um eine Nutzung im Außenbereich nach § 35 BauGB. Dann wäre eine Einliegerwohnung nur zulässig, wenn Sie z.B. als Altenteil für die ehem. Bauern gedacht war, nachdem ein Kind den Hof übernommen hat.

Wenn das bisher nicht genehmigt war, dann hatte das wohl den Grund, dass es keine Genehmigung bekommen hätte.

Genauso ist der Verkauf des Resthofes an einen Nicht-Bauern eigentlich nicht zulässig, weil dann die Privilegierung der Nutzung im Außenbereich wegfällt.

Ich kann Ihnen daher nur davon abraten, den Hof zu kaufen. Die einzige Legalisierung besteht in der Aufstellung eines Bebauungsplans. Dafür müsste es aber einen städtebaulichen Grund geben - das Verfahren dauert dann mindestens 1 Jahr - gern auch länger.


: Hallo an die Experten,
: folgende Situation: Gekauft werden soll ein Resthof. Vor etwa 50 Jahren wurde der gemauerte Stall z.T. so umgebaut, dass eine Einliegerwohnung entstand. Für diese Nutzungsänderung liegen keine Unterlagen vor.
: Wie kann man vorgehen, dies nachträglich zu legalisieren? Spricht man das Bauamt an, könnte es evtl. dazu führen, dass diese nach Prüfung die Änderung untersagen. Daher will das der Verkäufer nicht.
: Vielen Dank vorab!!!





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