Haftung bei sich absenkendemit Erdreich


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Gesendet von Gast6699 am 30 April, 2017 um 17:49:08:

Partei a und b, beides Nachbarn zueinander legen beide ihre Hofeinfahrten direkt nebeneinander an. Bei Partei b sackt offensichtlich das aufgeschüttete Erdreich massiv ab, bis zu 30 cm, und Dellen bilden sich in der Einfahrt. Nach einiger Zeit sackt das Erdreich der Partei a ebenfalls ab und es bilden sich ebenfalls kleinere Dellen in der angelegten Einfahrt. Partei a schließt daraus, dass das sich absenkende Erdreich auf dem Grundstück der Partei b Ursache für das nachrutschen der eigenen Erde ist. Wer kann unter welchen Voraussetzungen für einen entstand
enen Schaden haftbar gemacht werden?




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