Re: Wege- Leitungsrecht


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Gesendet von kaintown am 10 Mai, 2017 um 08:29:53:

Antwort an: Re: Wege- Leitungsrecht posted by P. Lahm ;-) am 09 Mai, 2017 um 23:06:34:

Danke für die Antwort. Die Formulierung ist der Eigentümer von Grundstück A hat Wege und Leitungsrecht auf Grundstück B.

Gerne würde ich diese Leitung nehmen.
Aber das Haus ist schon etwas älter.
Bei Wasser mag dies auch möglich sein.
Beim Strom leider nicht.

: Das kommt m.E. auf die exakte Formulierung an udnd auf Lage und Zumutbarkeit vor Ort:
: Ich vermute, dass Grundstück A den Eltern nicht nur gehört, sondern von ihnen auch bereits bebaut wurde, so dass Sie jetzt das zweite Gebäude errichten.
: Dann fragt sich aber, weshalb Sie die Leitungen des Elternhauses nicht nutzen.

: : Moin,
: : wir überlegen gerade auf dem Grundstück der Eltern zu bauen. (Grundstück A)
: : Diese haben ihre Einfahrt auf einem Nachbargrundstück.
: : (Grundstück B)Natürlich darüber auch die Leitungen.

: : Nun wollen wir auf Grundstück A bauen.
: : Dürfen wir die Leitung legen lassen?
: : Bekommen wir auch das Recht oder muss Grundstück b zustimmen.

: : Im Grundbuch steht das der Eigentümer von Grundstück A Wege und Leitungsrecht hat.

: : DANKE!





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