Baupläne / Baudokumentation


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Abgeschickt von Richard Willems am 31 Mai, 2005 um 10:04:19

In wie weit ist ein Immobilienmakler verpflichtet, vorhandene Unterlagen zu einem verkauften Objekt dem Käufer nachzureichen/auszuhaendigen, wenn dieser im Auftrag und Namen des Verkaufers handelt? Gibt es einen definierten Zeitraum nach Kaufabschluss in dem dies zu erfolgen hat, wenn hierzu kein Vermerk im Kaufvertrag enthalten ist? Was muss dem Käufer ausgehaendigt werden?
Im konkreten Fall geht es um ein 1999 gebautes Haus, das 2004 ueber einen Makler verkauft wurde. Der Makler handlete im Auftrag und Namen des Verkäufers und hatte beim Notar Unterschiftsvollmacht.



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