Re: Erloschene Nutzungsgenehmigung?


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Gesendet von Dirk Baumeister am 05 Juni, 2017 um 11:17:05:

Antwort an: Erloschene Nutzungsgenehmigung? posted by Sebastian am 03 Juni, 2017 um 15:56:58:

In welchem Bundesland?

Eine Genehmigung kann untergehen, wenn allgemein von einer fortgesetzten Nutzung nicht mehr ausgegangen werden kann.

Nach über 20 Jahren Nutzungsunterbrechung dürften die erforderlichen Arbeiten darüberhinaus auch einen Umfang einnehmen, der insgesamt als genehmigungspflichtige Maßnahme zu beurteilen wäre. Das würde dann sinnvollerweise gleichzeitig mit der Nutzung beantragt werden.

In den meisten Bundesländern gibt es mittlerweile mehrere OVG-Entscheidungen, die das Fristenmodell des BVerwG hinterfragen bzw. feststellen, dass eine Nutzungsunterbrechung, auch längerer Zeit, nicht zu einem Untergang der Genehmigung führen könne.


: Fakten:
: Haus im Außenbereich, BJ 1897 mit Erweiterung um 1940.
: War als Wohnhaus im Gebrauch, bis 1993 dann Leerstand.
: Feste Hausnummer vergeben.
: 1996 Aufnahme in die Liste der Kulturdenkmäler.
: Gekauft 2014, Ziel: Sanierung, Denkmalpflege durch Nutzung.

: Das Bauamt verlangt eine Nutzungsänderung um wieder Innern Haus zu wohnen. Kann eine Nutzungsgenehmigung erlöschen?
: Immerhin wurde das Haus immer (bis 1993) bewohnt und auch der Zweck war immer wohnen. Zum Denkmal eingetragen als Bahnwärterhaus (Wohn und Aufenthalt.).





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