Wegerecht


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Abgeschickt von K.Welz am 31 Mai, 2005 um 13:53:05

Mein Haus u. das meines Nachbarn sind durch ein Gässchen getrennt.
Links neben dem Nachbarn wohnt eine stark sehbehinderte Frau.
Sie kann ihren Hof nur erreichen indem sie durch das Gässchen u. dann hinter dem Haus des Nachbarn vorbeigeht.
Meine Nachbarin u. ich haben beide ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht zum Gehen, Reiten u. Befahren des Gässchens.
Der Nachbar hat das Haus vor ca. 2 Jahren von seinem Großvater geerbt.
Im Gässchen führt eine Rinne neben dem Haus des Nachbarn vorbei, die am Ende in ein Kanalrohr mündet. Der Boden des Gässchen besteht aus rotem Sand.
Da das Gässchen nach vorne zur Hauptstraße hin abfällt, sind in den Sand 3 Randsteine leicht schräg eingelassen, damit bei starkem Regen der Sand nicht weggespült wird
Das Haus ist nicht bewohnt u. der Nachbar kommt nur sehr selten mal vorbei.
Vor längerer Zeit wurde nach starken Regenfällen einiges an Sand auf die Straße gespült u. der Boden neben dem Kanalrohr war teilweise eingebrochen. Laut des Nachbarn wäre das Kanalrohr kaputt. Er hat die Löcher mit Steinen u. Sand ausgebessert. Nun ist mit der Zeit der Zustand wieder der Gleiche: Weggespülter Sand nach starken Regenfällen u. unterspülte Löcher im Weg.
Ist der Eigentümer verpflichtet den Weg instand zu setzten, gerade weil meine Nachbarin eine starke Sehbehinderung hat u. diese Löcher für sie eine Gefahr darstellen?





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