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Abgeschickt von Silke Waldschmidt am 31 Mai, 2005 um 14:28:57

Ich hätte gerne nähere Ausführungen zu dem Begriff "Landwirtschaftliche Nutzfläche" in einem Bebauungsplan. Was darf man dort, was darf man nicht? Darf man z.B. einen Bauernhof dort bauen? Darf man das Grundstück einzäunen und ein Gartenhaus drauf stellen? Darf das Grundstück als ein zu einem Wohnhaus gehöriges Gartengrundstück genutzt werden?



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