Re: Nutzungsänderung erforderlich?


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Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 05 Juli, 2017 um 13:22:25:

Antwort an: Nutzungsänderung erforderlich? posted by Kai Direks am 30 Juni, 2017 um 20:06:25:

Hallo Kai Direks,
nach bisheriger, geltender Rechtsprechung trägt der sich auf den -Bestandsschutz berufende- Eigentümer EIGENTLICH die Beweislast für die „materielle oder formelle“ Rechtmäßigkeit der baulichen Anlage. Hat sich der Straßennamen/Ortsteil vielleicht geändert?
Etwas verstehe ich nicht: Das Baujahr ist bekannt.....sonst überhaupt nichts?
Allerdings ist nach überwiegender Auffassung in der Regel zum Vorteil des Eigentümers zu entscheiden, wenn der Nachweis zu Vorgängen, die bei einer „normal geordneten“ Verwaltung durch schriftliche Unterlagen festgehalten werden, wegen deren Fehlen nicht geführt werden kann.
Lässt sich die „materielle oder formelle“ Rechtmäßigkeit wirklich nicht mehr nachweisen – muss die Behörde eben nachweisen, dass ein Gebäude rechtswidrig errichtet wurde- oder „illegal“ genutzt wird. Jedenfalls dann, wenn z.B. Bauakten einer ganzen „Straße“- oder eines Ortsteiles nicht mehr auffindbar sind.





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