Abgeschickt von Annabelle am 31 Mai, 2005 um 22:40:23
Mich interessiert, ob in Rheinland-Pfalz der Abstand für die Anpflanzung von Sträuchern auch gilt, wenn diese vor ein - genehmigtes - Fenster angepflanzt werden und abzusehen ist, dass das Fenster "zuwächst" und das Licht genommen wird.
Danke
Viele Grüsse Annabelle