Re: Baugrundstück teil nur Nutzfläche


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Bauassessor am 17 August, 2017 um 13:45:02:

Antwort an: Baugrundstück teil nur Nutzfläche posted by Bauherr am 16 August, 2017 um 20:09:04:

Hallo Uwe,

die Frage, wie viel Fläche und welcher Bereich davon bebaut werden kann, ist in der Regel über einen Bebauungsplan geregelt. Da Sie genau wissen, wie viel Fläche bebaubar ist, klingt es so, als wäre das auch bei Ihnen der Fall.

Eine Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche in dem gewünschten Umfang (von 500 auf 1.000 qm) geht nur, wenn der Bebauungsplan geändert wird. Dies geht aber wiederum nur nach Beschluss des Gemeinde-/Stadtrats, der wiederum von der Verwaltung (Stadtplanungsamt) vorbereitet wird. Im Verfahren selbst wird dann geprüft, ob es irgendwelche Gründe gibt, die gegen die Erweiterung sprechen (Naturschutz, Bodenordnung, Nachbarkonflikte etc.). Am Ende gibt es eine Abwägung der einzelnen Belange und (hoffentlich) einen geänderten Bebauungsplan.

Das Verfahren zur Änderung eines Bebauungsplans ist relativ aufwändig - es dauert im Schnitt sicherlich 2 Jahre. Und erst dann können Sie einen Bauantrag stellen.

: Hallo Zusammen,

: ich hätte mal eine Frage zu einem Grundstück.
: Ich habe ein Grundstück von insgesamt ca. 4000 qm.
: Leider sind nur 500 qm davon als Bauland ausgeschrieben.
: Wie sieht es jetzt da aus, wenn ich darauf bauen möchte? Kann ich auch auf die Nutzfläche bauen? Was würde es kosten, das Bauland zu erweitern auf insgesamt ca. 1000 qm? Mit welchen Hindernissen muss man rechen?

: Hoffe das war nicht zu viel auf einmal...

: Vielen Dank schonmal!

: Gruß
: Uwe





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]