Re: Ablehnung Bauantrag Außenbereich


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Gesendet von Dirk Baumeister am 18 August, 2017 um 14:08:11:

Antwort an: Re: Ablehnung Bauantrag Außenbereich posted by Bauassessor am 17 August, 2017 um 13:39:49:

Eigentlich sollten die Gründe für die Ablehnung auch aus dem Bescheid hervorgehen.

Wenn auf die Verfestigung einer Splittersiedlung und Belange des Naturschutzes verwiesen wurde, spricht viel für ein Vorhaben, das sich nicht auf Privilegierungen nach § 35 BauGB berufen kann.

Ein Vorbescheid, der sieben Jahre alt ist und nicht zwischenzeitlich verlängert wurde, hat heute auch keine Bindungswirkung mehr. Zwischenzeitlich könnten sich auch die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert haben. Das Naturschutzrecht hat in jedem Fall mindestens eine Novellierung erfahren.

: Hallo,

: Bauen im Außenbereich ist nur in sehr engen Grenzen möglich. Ohne konkrete Angabe, was sie Bauen wollen, ist daher eine Beurteilung nicht möglich. Es kann z.B. durchaus sein, dass Ihnen vor 7 Jahren die Bauvoranfrage positiv beschieden wurde, weil der Sachbearbeiter schlicht keine Ahnung hatte... Oder, weil Sie damals noch Haupterwerbslandwirt waren (und damit privilegiert nach § 35 BauGB) und heute nicht mehr... Oder weil inzwischen eine schützenswerte Pflanze, die auf der roten Liste steht, auf Ihrem Grundstück heimisch geworden ist.

: Vorstellbar ist da vieles...


: : Hallo,

: : unser Bauantrag wurde Anfang August abgelehnt und nun wollen wir natürlich gegen diesen Bescheid vorgehen, da vor ca. 7 Jahren eine Bauvoranfrage gestellt wurde und diese positiv war. Nun stellt sich uns die Frage warum nun auf einmal unser Antrag aus naturschutzrechtlichen Belangen und auf Grund der Befürchtung das eine Splittersiedlung entstehen könnte abgelehnt wurde. Seit dem hat sich Gesetzlich und auf dem Grundstück bzw. in der Umgebung nichts geändert.

: : Vielen Dank.




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