Re: Aufschüttung


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Abgeschickt von JR am 01 Juni, 2005 um 00:03:39

Antwort auf: Aufschüttung von cornelia röder am 30 Mai, 2005 um 16:20:12:

: Wie definiert sich der Begriff "Aufschüttung" als bauliche Anlage gemäß LBO? Was sind die Merkmale einer solchen Aufschüttung? Und wer bescheinigt einem, dass es sich um eine Aufschüttung handelt?

genehmigungsfreie Aufschüttungen gemäß BayBO sind z.B. bis zu 500 m² groß und bis zu 2 m hoch.

Liebe Grüße
Josef




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