Schwimmbad im Keller = Wohnfläche??


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Franzi am 22 August, 2017 um 10:20:14:

Hallo, ich habe eine Frage zur Wohnflächenberechnung.
Wird ein Kellerraum, der nach WoFlV nicht als Wohnfläche eingestuft wird (keine ausreichende Fensterfläche) durch Vorhandensein eines Schwimmbades zur Wohnfläche? Gilt ein solcher Raum als Hobby-/ Sportraum und muss nicht die ansonsten geforderte Fensterfläche vorweisen?
Viele Grüße
Franzi



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]