Zuweg ist eine Privatstrasse + Anschuetten an der Grundstuecksgrenze


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Abgeschickt von Carsten Müller am 01 Juni, 2005 um 07:41:49

Hallo zusammen,

ich hoffe Ihr könnt bei folgenden Gesichtspunkten weiter helfen. Leider bin ich juristisch ein totaler Laie.

Wir haben 2002 ein unbebautes Grundstück gekauft. Das Grundstück liegt in 2ter Reihe, hat aber eine eigene Zuwegung. Das Grundstück gehörte zusammen mit einem bebauten Nachbargrundstück einer Person.

Unsere vor dem Kauf gestellte Bauvoranfrage ist positiv beschieden worden.

Jetzt haben wir den Bauantrag gestellt und stehen vor 2 Problemen :

1. An dem Haus auf dem Nachbargrundstück wurde um 2000 angebaut (Souterrain). Dabei wurde dort der Mindestabstand von 3m unterschritten und bis in unser Grundstück hinein das Bodenniveau abgesenkt (ca 2,5m weit und 2m tief).

Wir wollen nun auf der Grundstücksgrenze an dieser Schmalseite eine Mauer setzen (1,20m hoch, bis 2 Meter erlaubt), das Niveau an dieser Stelle um 1 Meter senken und das tiefere Nievau verfüllen.

Das Bauamt möchte das so nicht entscheiden und bittet um Zustimmung des (mittlerweile ist das Nachbargrundstück auch verkauft worden) neuen Nachbarn.

Wir haben unsererseits vom damaligen Verkäufer ein Schreiben bekommen, das der jetzige Bodenverlauf nicht dem ursprünglichen entspricht, sondern das das Niveau im Rahmen der Anbaumassnahme abgesenkt wurde.

Nun meine erste Frage. Wenn der Nachbar seine Zusage nicht erteilt, hätten wir Anspruch auf eine Verfüllung ?? Kann man uns das rechtlich verwehren ??? Hätte auf diesen umstand nicht in der positiv beschiedenen Bauvoranfrage hingewiesen müssen ?


2. Die Stadt hat nun, während der Prüfung des Bauantrages festgestellt, das die Strasse (eine Sackgasse), die zum Grundstück führt, eine Privatstrasse ist. Wir müssen also ein Wegerecht beantragen.

Ich dachte gestern eine Welt bricht zusammen... Aber immerhin sind dort oben ca. 20 Häuser, so das Hoffnung besteht, das Recht zu bekommen.

Aber im worst case :

Auch hier wieder die Frage : Eigentlich kann das Grundstück nun doch gar nicht erschlossen werden. Hätte das Baumt da die Bauvoranfrage nicht negativ bescheiden müssen ?!?!

Wenn ich das vorher gewusst hätte, hätte ich mich vor dem Kauf um das Recht gekümmert...

Habe ich hier eine rechtliche Handhabe gegen die Stadt ?? Könnte ich auf Schadenersatz klagen ???

Ist das ein verdeckter Mangel seitens des Verkäufers ??? Kann man den Verkauf rückgängig machen ???

Ich hoffe auf Hilfe und Tipps und bedanke mich im voraus.

Gruss
Carsten



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