Unterbrochenes Wegerecht


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Gesendet von garnickel am 11 Oktober, 2017 um 21:04:07:

Ich interessiere mich für ein Grundstück zum Kauf welches derzeit mit einem Bungalow als Wochenendgrundstück genutzt wird. Laut Bebauungsplan handelt es sich um Bauland zum Wohnen und dementsprechend wurde auch der Preis für dieses Grundstück festgelegt. Es handelt sich um Hinterbebauung. Vor dem Grundstück liegen 3 andere Flurstücke die alle dem gleichen Besitzer gehören. Für das Hintergrundstück ist auch in alle 3 Flurstücken ein Geh Fahr Leitungs und Feuerwehrzufahrtsrecht eingetragen. Allerdings verlief zwischen zwei dieser Flurstücke einmal ein Graben, dieser wurde trockengelegt und gehört der Stadt. Für diese 3 mal 3 Meter scheint es kein Wegerecht zu geben. Nun wurden dem Besitzer der 3 Flurstücke das Stück Land zwischen seinen zwei Flurstücken zum Kauf oder zur Pacht angeboten. Der Besitzer hat es gepachtet. Nun möchte der Pächter die 3 mal 3 Meter an das Hintergrundstück weiter verpachten um Wegerecht zu geben. Ist es überhaupt rechtens, dass ein eingetragenes Wegerecht im Grundbuch unterbrochen sein darf? Dies würde doch den Wert des Hintergrundstücks genorm reduzieren wenn man wegen 3 mal 3 Meter immer auf die Güte des Verpächters angewiesen wäre.
Herzlichen Dank vorab für die Kommentare!



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