Überdachung 1,5m über Baugrenze


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Gesendet von alexander am 14 November, 2017 um 11:58:46:

hallo.

Haus is ca9m breit und passt gerade so ins Baufenster. Am Eingang soll eine 1,5m tiefe Überdachung geben. Diese 1,5m liegen dann natürlich über die Bebauungsgrenze. Es bestehen aber noch 3,6m Abstand bis zur Grundstücksgrenze. (Gesamtabstand ist 1,5+3,6)

dazu habe ich das gefunden:
________________________________
Bauordnung Schleswig Holstein:
§ 6 Abstandflächen, Abstände
(6) Bei der Bemessung der Abstandflächen bleiben außer Betracht
1.
vor die Außenwand vortretende Bauteile wie Gesimse und Dachüberstände, wenn sie
a)
nicht mehr als 1,50 m vor diese Außenwand vortreten
und
b)
mindestens 2 m von der gegenüber liegenden Nachbargrenze entfernt bleiben,
2.
Vorbauten, wenn sie
a)
insgesamt nicht mehr als ein Drittel der jeweiligen Wandlänge in Anspruch nehmen,
b)
nicht mehr als 1,50 m vor die Außenwand vortreten und
c)
mindestens 2 m von der gegenüber liegenden Nachbargrenze entfernt bleiben,
___________________________________
es sieht, dass es so ok wäre.
Frage ist: muss ich trozdem eine Befreiung beantragen und statt Bauanzeige eine Bauantrag der viel länger dauert machen?



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