Re: Anpflanzung vor dem Küchenfenster


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Abgeschickt von Dieter am 01 Juni, 2005 um 18:21:03:

Antwort auf: Anpflanzung vor dem Küchenfenster von Annabelle am 31 Mai, 2005 um 22:40:23:

Ist der Abstand nach Nachbarrechtsgesetz eingehalten aber nicht ausreichend oder wie?
Wenn die Pflanzen den Lichteinfall in ein Fenster erheblich und nicht nur geringfügig beeinträchtigen dann können Sie evtl. Unterlassung nach § 1004 BGB verlangen. Interessant wäre auch zu wissen, was der jeweilige Bebauugsplan alles hinsichtlich Bepflanzungen regelt.


: Mich interessiert, ob in Rheinland-Pfalz der Abstand für die Anpflanzung von Sträuchern auch gilt, wenn diese vor ein - genehmigtes - Fenster angepflanzt werden und abzusehen ist, dass das Fenster "zuwächst" und das Licht genommen wird.

: Danke
: Viele Grüsse Annabelle





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