Re: Balkon bei gültigem Bebauungsplan


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Dirk Baumeister am 20 November, 2017 um 21:21:27:

Antwort an: Balkon bei gültigem Bebauungsplan posted by Michael Roß am 17 November, 2017 um 19:07:51:

Für Ihr Vorhaben haben Sie sicher einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser, der Ihnen alle Ihre Fragen detailliert und konkret auf Ihr Vorhaben bezogen beantworten kann (können müsste) und Sie auch im Vorfeld auf ein mögliches Risiko durch die Überschreitung der Baugrenze hätte hinweisen müssen.

: Wie wird ein Balkon bewertet ,
: Wir haben ein Grundstück gekauft und wollen ein 2 Fam.
: Haus bauen, es gibt ein Baufenster in dem gebaut werden darf eine GRZ und auch eine GFZ beide Maße werden in unserem Bauantrag nicht überschritten. Jetzt gibt es für den geplanten Balkon eine Ablehnung weil er 2 m über das Baufenster hinaus ragt. Der Grenzabstand wird immer noch eingehalten. Darüber hinaus fällt unser Grundstück nach hinten ca. 1m ab, und endet in einem Knick. Dürfen wir Auffüllen und dann auf Niveau eine Garage setzen. Kann die Auffüllung durch Winkelstützen Gesichert werden.
: Es handelt sich um die Gemeinde Bargfeld-Stegen in Schleswig-Holstein. Danke M+C Roß





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]