Re: §34, Einfügen in den Rahmen und bodenrechtl. Spannungen


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Gesendet von Bauassessor am 01 Dezember, 2017 um 10:45:45:

Antwort an: §34, Einfügen in den Rahmen und bodenrechtl. Spannungen posted by Herr Moebius am 01 Dezember, 2017 um 09:21:34:

Hallo,

das ist jetzt keine Antwort auf Ihre Frage, aber ich kenne bisher nur Urteile des BVerwG, dass sich das Maß der baulichen Nutzung in einem 34er-Gebiet nur auf die Kubatur bezieht, also aus "Baufluchten" der Gebäude im direkten Umfeld. Wenn diese "ungünstig" sind, kann durchaus ein Gebäude in einem 34er gebaut werden, das eine deutlich größere Fläche belegt als alle anderen Gebäude im Umfeld. Dafür müsste man aber den entsprechenden Standort genau kennen, um das beurteilen zu können.

Bodenrechtliche Spannungen könnten zum Beispiel entstehen, wenn durch das neue Gebäude (vielmehr dessen Nutzung) massive Auswirkungen auf die Bodenpreise im direkten Umfeld zu erwarten wären. Wichtig ist hierbei aber der Begriff "massiv" - und dass das tatsächlich messbar in einer förmlichen Wertermittlung ist. Ein Aufschrei der Nachbarn "Jetzt verliere ich 25% meines Verkaufspreises" reicht da nicht aus.

: Hallo zusammen,

: es heißt in diesem Forum werden abstrakte Fragen gestellt. So bin ich mit folgendem Fall gehört, der in der Tat als abstrakt bezeichnet werden kann:

: In einem nach §34 BauGB unbeplanten Innenbereich in Brandenburg existiert ein ca. 1400qm großes Grundstück, auf dem der zukünftige Bauherr einen Bungalow mit ca. 200qm Grundfläche bauen möchte. In der Nachbarschaft sind die erkennbaren Bebauungen zwar sehr uneinheitlich (Stadtvillen, Bungalows, EFH, Lauben), jedoch haben die größten bestehenden Bauten hier max. 150qm Grundfläche. Die untere Bauaufsicht lehnt das Bauvorhaben ab, da sich dieses Objekt zwar nach
: -Art der Bebauung
: -Bauweise
: -der überbauten Grundstücksfläche
: in die nähere Umgebung einfügt, nicht jedoch hinsichtlich des
: -Maßes der Bebauung
: und somit der Rahmen überschritten wäre. Das BVerG urteilte hierzu, dass ein Bauvorhaben sich nun aber auch dann einfügen kann, wenn keine bodenrechtlichen Spannungen auftreten.
: Wann träfen bodenrechtlichen Spannungen in diesem Fall zu. Was wären praktische Beispiele für bodenrechtliche Spannungen in reinen Wohngebieten?

: Bin gespannt auf eure Einschätzung!

: Viele Grüße
: Herr Moebius





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