Re: §34, Einfügen in den Rahmen und bodenrechtl. Spannungen


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Gesendet von Herr Moebius am 01 Dezember, 2017 um 11:48:03:

Antwort an: Re: §34, Einfügen in den Rahmen und bodenrechtl. Spannungen posted by Bauassessor am 01 Dezember, 2017 um 10:45:45:

Vielen Dank für die erste Einschätzung. Die Bauaufsicht interpretiert lt. eigener Aussage bodenrechtl. Spannungen eher als nachbarschaftl. Spannungen, was mich persönlich irritiert. Durch den Bau eines größeren und somit massiveren Bungalows würden wahlweise
andere Nachbarn sich eingeengt fühlen oder ggf. ärgern, dass sie damals nicht selbst größer gebaut hätten usw.
Nun suche ich konkrete Beispiele für die Auslegung, ab wann etwas tatsächlich unter bodenrechtliche Spannungen, und wie diese ggf. festzustellen wären (Besichtigung, Gutachter o.ä.).

Grüße
Herr Moebius




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