Re: Bestätigung ausgeführter Arbeiten


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Gesendet von Dirk Baumeister am 01 Dezember, 2017 um 16:10:29:

Antwort an: Re: Bestätigung ausgeführter Arbeiten posted by BauBubbi am 01 Dezember, 2017 um 08:35:13:

Der Sinn oder das Erfordernis der Bestätigung erschließt sich mir nicht. Bei Vereinbarung eines m²-Preises müsste es ein Einheitspreisvertrag sein, der nach Aufmaß abgerechnet wird. Geld steht im (im Grunde) erst zu, wenn die Vertragsleistungen erbracht sind. Als Zwischenzahlung stehen dem Unternehmer Abschlagszahlungen zu, deren Höhe sich auch aus der geleisteten Arbeit abzüglich Sicherheitseinbehalt ergibt.
Grundlagen §§ 631 ff BGB und VOB sofern vereinbart.

: Im Endeffekt geht es sogar um die Endabnahme. Aus dem Vertrag resultiert aber nicht die gesamt m2. Nur ein Pries pro m2 ist genannt. Er hat jetzt über 3000m2 gelegt noch kein Geld erhalten und möchte sich aber bescheingen lassen das diese 3000m2 gelegt wurden sind und abgenommen wurden sind. In den üblichen Abnahmeprotokollen gibt es aber keine Angaben zu Menge





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